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Wie Sie R404A-Kältemittel 2026 EU-weit legal kaufen

Table of Contents

Welche Voraussetzungen gelten 2026 für den Kauf von R404A?

EU-weit dürfen Händler Kältemittel nur an Unternehmen verkaufen, die die regulatorischen Voraussetzungen erfüllen; die konkrete Umsetzung und Kontrolle liegt bei den Mitgliedstaaten (Verordnung (EU) 2015/2067). Bevor Sie bestellen, sollten Sie Folgendes vorliegen haben:

Checkliste vor dem Kauf:

  • Gültige F-Gas-Zertifizierung für Ihren Betrieb, in Deutschland die Sachkundebescheinigung nach ChemKlimaschutzV (Details im Leitfaden zur F-Gas-Konformität in Deutschland)
  • Mindestens ein Techniker mit gültiger personeller Sachkunde
  • Zertifizierte Ausrüstung: Rückgewinnungsstation, Leckdetektor, Waage, Vakuumpumpe
  • Funktionierendes Rückverfolgungssystem: Anlagenregister, Zugang zum jeweiligen nationalen Nachweissystem
  • Geschätzter Zeitaufwand: 30 Minuten für die Bestellung, 2-4 Tage für die Lieferung
  • Schwierigkeitsgrad: mittel (die Formalitäten wirken einschüchternd, sind in der Praxis aber Routine)

Sie haben noch keine gültige Zertifizierung? Das ist Thema von Schritt 1. Sie haben sie bereits? Springen Sie direkt zu Schritt 2.

Schritt 1: Bestätigen Sie Ihre gültige nationale F-Gas-Zertifizierung

Ohne gültige Zertifizierung geht nichts. Die EU harmonisiert die Zertifizierungspflicht für Personal und Betriebe über die Verordnungen (EU) 2015/2067 und (EU) 2015/2068; jeder Mitgliedstaat setzt sie über eine eigene nationale Struktur um. In Deutschland läuft dies über die Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) — die konkreten Kategorien, Prüfstellen und Fristen finden Sie ausführlich in unserem Leitfaden zur F-Gas-Konformität in Deutschland. Prüfen Sie dort, welche Kategorie zu Ihrem Betrieb passt, bevor Sie bestellen.

Beispiel: Frankreichs Attestation-de-Capacité(ADC)-System

Frankreich setzt diese EU-Vorgabe über die Attestation de Capacité (ADC) um. 2026 stellen die zugelassenen Zertifizierungsstellen in Frankreich rund 12.000 neue Attestationen pro Jahr aus, und Händler prüfen dieses Dokument systematisch vor jedem Verkauf (ClimLab, 2026). Ohne gültige ADC drohen in Frankreich 450 € Bußgeld für den Käufer — ein Beispiel dafür, wie stark die nationalen Sanktionen zwischen den Mitgliedstaaten variieren können.

Die Attestation de Capacité ist in Frankreich 5 Jahre gültig. Sie wird von einer vom französischen Umweltministerium zugelassenen Stelle nach Prüfung von drei Kriterien ausgestellt: Personalkompetenz, zertifizierte Ausrüstung und Rückverfolgungssystem (Bureau Veritas, 2026). Die Verlängerung sollte 2 bis 3 Monate vor Ablauf gestartet werden.

Welche ADC-Kategorie gilt in Frankreich für den Kauf von R404A?

Es gibt 5 Kategorien, doch für den Kauf und die Handhabung von R404A sind drei relevant:

KategorieZulässige TätigkeitenDurchschnittskostenBearbeitungszeit
IInstallation, Wartung, Dichtheitsprüfung, Rückgewinnung, alle Anlagen400 – 600 € netto4-6 Wochen
IIWartung, Inbetriebnahme, Rückgewinnung (Anlagen < 2 kg) + Dichtheitsprüfung aller Anlagen450 – 650 € netto4-6 Wochen
IIINur Rückgewinnung (Anlagen < 2 kg)350 – 550 € netto4-6 Wochen
IVNur Dichtheitsprüfung500 – 800 € netto6-8 Wochen
VFahrzeugklimaanlagen (Straßenverkehrsrecht)600 – 900 € netto8-10 Wochen

Für die meisten Kältetechniker, die Kühlräume oder Kühlmöbel nachfüllen, ist in Frankreich die Kategorie I die richtige. Sie deckt sämtliche Tätigkeiten ab.

Die 4 zugelassenen Zertifizierungsstellen in Frankreich

In Frankreich erhalten Sie die ADC bei diesen vom Umweltministerium zugelassenen Stellen:

  1. Bureau Veritas: am weitesten verbreitet, landesweites Netz
  2. DEKRA Certification: wettbewerbsfähige Preise, schneller Ablauf
  3. SOCOTEC Certification: Sammelangebote für Betriebe mit mehreren Standorten
  4. Qualiclimafroid: spezialisiert auf Klima- und Kältetechnik

Schritt 2: Welchen Typ R404A dürfen Sie 2026 kaufen?

Die Verordnung (EU) 2024/573 unterscheidet klar drei Kategorien von Kältemittel, und nur eine bleibt 2026 für die Wartung käuflich (EUR-Lex, 2024). Diese Kategorien zu verwechseln, kann teuer werden, denn der Einsatz von Neuware bei der Wartung kann je nach Mitgliedstaat empfindliche Sanktionen nach sich ziehen.

Seit dem 1. Januar 2025 darf für die Wartung bestehender Kälteanlagen nur noch nach EN 13311-2 regeneriertes oder vor Ort recyceltes R404A verwendet werden, und das bis zum 31. Dezember 2029 (Verordnung (EU) 2024/573, Art. 13§3). Neuware ist für diesen Zweck vollständig verboten.

Art des R404AStatus 2026Nutzbar bisEinschränkungen
NeuwareVERBOTEN für WartungVerboten seit 01.01.2025GWP >= 2500: verboten nach Art. 13§3
RegeneriertERLAUBT31.12.2029Kennzeichnungspflicht, Norm EN 13311-2
RecyceltERLAUBT31.12.2029Nur durch denselben Betreiber oder in dessen Auftrag

Was unterscheidet regeneriert von recycelt? Regeneriertes Kältemittel wurde in einer spezialisierten Anlage aufbereitet, um wieder Neuware-Qualität zu erreichen. Recyceltes Kältemittel wird lediglich durch einfache Filterung gereinigt. Beim Kauf einer Flasche vom Händler bekommen Sie regeneriertes Kältemittel.

Für einen vollständigen Überblick über die Rechtslage lesen Sie unseren Leitfaden: Ist R404A 2026 noch erlaubt?

Schritt 3: Wie wählen Sie einen Anbieter für regeneriertes R404A?

In Frankreich liegt der Marktpreis für eine 10-kg-Flasche regeneriertes R404A je nach Anbieter und Bestellmenge zwischen 446 und 499 € (EuroRefrigerant, 2026) — ein Beispielwert, der die allgemeine EU-weite Preisentwicklung widerspiegelt. Detaillierte Zahlen für Deutschland und die EU finden Sie in unserem R404A-Preis-Leitfaden 2026. Das ist ein deutlicher Aufschlag gegenüber der Neuware vor 2025, doch die schrumpfenden HFKW-Quoten halten das Preisniveau strukturell hoch.

Was sollten Sie vor der Bestellung bei einem Anbieter prüfen?

  1. Konformität mit Verordnung (EU) 2024/573: Der Anbieter muss nachweisen können, dass das Gas tatsächlich regeneriert und nicht nur umgefüllt wurde
  2. Vorgeschriebene Kennzeichnung: Jede Flasche muss den Vermerk „regeneriert“, die Adresse der Aufbereitungsanlage und die Chargennummer tragen
  3. Flaschen konform zu T-PED / EN 13322-1: Wiederbefüllbare Zylinder müssen dieser europäischen Norm entsprechen
  4. Analysezertifikat: ein Dokument, das bestätigt, dass das regenerierte Kältemittel den Reinheitsanforderungen der Norm ARI 700 entspricht
  5. Prüfung Ihrer Zertifizierung: Ein seriöser Anbieter verlangt vor jedem Verkauf Ihre Zertifizierungsnummer

Gemäß Verordnung (EU) 2024/573 muss jede in Verkehr gebrachte Flasche regeneriertes R404A eine Kennzeichnung mit dem Status „regeneriert“, der Adresse der Aufbereitungsanlage und der Chargennummer tragen (Refrigerant Boys, 2026). Fehlen diese Angaben, ist das Produkt nicht konform.

Schritt 4: Was müssen Sie beim Wareneingang auf dem Etikett prüfen?

In Frankreich betrafen beispielsweise rund 15 % der behördlichen Kontrollen 2025 die Kennzeichnung von Kältemitteln, so die Berichte der Umweltaufsicht (DGPR FAQ, 2024). Die Wareneingangsprüfung ist keine reine Formsache, sondern ein regulatorischer Kontrollpunkt, auch wenn die Kontrolldichte von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variiert.

Bei Wareneingang sollte jede Flasche regeneriertes R404A visuell auf die vorgeschriebene Kennzeichnung geprüft werden. Die zuständigen nationalen Behörden können diese Dokumentation bei einer unangekündigten Kontrolle verlangen, und der Betreiber haftet gemeinsam mit dem Lieferanten bei Nichtkonformität (vergleiche die französische Umsetzung im Arrêté vom 29.02.2016, AIDA-INERIS).

Checkliste beim Wareneingang:

  • Vermerk „REGENERIERT“ deutlich sichtbar auf dem Etikett
  • Adresse der Aufbereitungsanlage: Name und Standort der zugelassenen Anlage
  • Chargennummer: vollständige Rückverfolgbarkeit der Aufbereitung
  • Nettogewicht und Flaschentara (für die Jahresbilanz)
  • Analysezertifikat beigefügt oder auf Anfrage verfügbar
  • T-PED-Konformität: CE-Kennzeichnung und Prüfdatum des Zylinders

Warum ist das wichtig? Im Falle einer Kontrolle müssen Sie als Betreiber nachweisen, dass das Kältemittel tatsächlich regeneriert ist, nicht der Lieferant. Bewahren Sie Lieferschein und Analysezertifikat mindestens 5 Jahre auf.

Schritt 5: Führen Sie die vorgeschriebenen Interventions- und Rückgewinnungsnachweise

Die Verordnung (EU) 2024/573 verpflichtet Betreiber, jede Intervention an einem Kältemittelkreislauf zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufzubewahren (Art. 7). Wie diese Pflicht konkret organisiert ist, unterscheidet sich je Mitgliedstaat. Für Deutschland finden Sie die vollständigen Anforderungen, einschließlich des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) für zurückgewonnenes Kältemittel, in unserem Leitfaden zur F-Gas-Konformität in Deutschland.

Beispiel: Frankreichs dreiteiliges Nachweissystem

In Frankreich besteht dieses System aus drei Dokumenten, die von den Umweltbehörden (DREAL) vorrangig geprüft werden: dem CERFA 15497*04 (Interventionsschein), dem BSFF über die Plattform TrackDéchets und dem Anlagenregister.

Dokument 1: Der CERFA 15497*04 (Interventionsschein)

Dieses Formular ist in Frankreich bei jeder Intervention an einem Kältekreislauf auszufüllen. Es deckt Nachfüllung, Dichtheitsprüfung, Inbetriebnahme und Rückgewinnung von Kältemittel ab (C-Fluide, 2022).

Anzugebende Informationen:

  • Identifikation der Anlage (Typ, Standort, Nennfüllmenge)
  • Art der Intervention (Nachfüllung, Wartung, Reparatur)
  • Zugeführte oder entnommene Kältemittelmenge in Kilogramm
  • Art und Status des Kältemittels (regeneriert, recycelt, neu)
  • Identität und Zertifizierungsnummer des ausführenden Technikers

Aufbewahrung: mindestens 5 Jahre, zur Verfügung der Behörden und nachfolgend eingesetzter Techniker.

Dokument 2: Das BSFF über TrackDéchets

Der Bordereau de Suivi des Fluides Frigorigènes ist in Frankreich seit dem 1. Januar 2023 zwingend elektronisch über die Plattform TrackDéchets zu führen (FAQ TrackDéchets). Er betrifft speziell die Rückgewinnung von Kältemittel, nicht die einfache Nachfüllung.

Das BSFF ist in Frankreich verpflichtend, sobald ein Fachbetrieb Kältemittel aus einem Kreislauf zurückgewinnt, da dieses als gefährlicher Abfall eingestuft wird. Die Plattform TrackDéchets des französischen Umweltministeriums gewährleistet die vollständige digitale Rückverfolgbarkeit vom Erzeuger bis zur Aufbereitungsanlage (TrackDéchets, 2023). Verstöße können in Frankreich mit Sanktionen bis zu 75.000 € geahndet werden.

Wann ist in Frankreich ein BSFF erforderlich?

  • Sie gewinnen Kältemittel aus einem Kreislauf zurück: BSFF verpflichtend
  • Sie führen eine einfache Nachfüllung ohne Rückgewinnung durch: CERFA 15497 genügt, kein BSFF nötig
  • Sie tauschen einen Kompressor und gewinnen dabei Kältemittel zurück: BSFF verpflichtend

Dokument 3: Das Anlagenregister

Jede Anlage mit mehr als 2 kg Kältemittel benötigt in Frankreich ein Register, in dem alle Interventionsscheine chronologisch dokumentiert sind (AFCE). Diese Pflicht liegt beim Anlagenbetreiber, nicht beim Kältetechniker.

Dieses Register kann elektronisch geführt werden. Es muss Art und Menge des enthaltenen Kältemittels, die Ergebnisse der Dichtheitsprüfungen und die durchgeführten Wartungsarbeiten ausweisen.

Schritt 6: Melden Sie Ihre Jahresbilanz gemäß den Vorgaben Ihres Landes

Viele EU-Mitgliedstaaten verknüpfen die F-Gas-Zertifizierung mit einer jährlichen Meldepflicht über die gehandhabten Kältemittelmengen. Prüfen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Fristen und Plattformen für Ihr Land gelten.

Beispiel: Frankreichs Meldung über Datafluides.fr

In Frankreich muss die jährliche Meldung zwischen dem 1. und 31. Januar über die Plattform Datafluides.fr erfolgen, auch wenn im betreffenden Jahr kein Kältemittel gehandhabt wurde (Nullmeldung) (Qualiclimafroid, 2026). Diese Pflicht ist an die ADC gekoppelt. Wird nicht gemeldet, kann die Attestation ausgesetzt werden.

Die jährliche Meldung über Datafluides.fr ist in Frankreich für jedes Unternehmen mit einer Attestation de Capacité verpflichtend. Sie erfasst die Bestände an Neuware und gebrauchtem Kältemittel zum 1. Januar und 31. Dezember sowie die im Jahresverlauf gekauften, geladenen, zurückgewonnenen und zurückgesendeten Mengen (DEKRA Certification, 2026).

In Frankreich für R404A zu meldende Daten:

  • Bestand Neuware zum 1. Januar und 31. Dezember (sollte bei Neuware 0 sein)
  • Bestand regeneriert/gebraucht zum 1. Januar und 31. Dezember
  • Gekaufte Mengen im Jahresverlauf (Nettogewicht, Tara abzuziehen)
  • In Anlagen geladene Mengen
  • Zurückgewonnene und zur Aufbereitung oder Entsorgung übergebene Mengen

Stimmen die Zahlen zwischen Einkauf, Befüllung und Bestand nicht überein, fordert die Zertifizierungsstelle in Frankreich Nachweise an. Eine laufende Erfassung ist deutlich komfortabler als eine Nachbereitung in letzter Minute.

Auch Deutschland kennt eigene Meldepflichten im Rahmen der ChemKlimaschutzV. Die Details dazu, einschließlich der Fristen und der zuständigen Stellen, finden Sie in unserem Leitfaden zur F-Gas-Konformität in Deutschland.

Welche Fehler sollten Sie beim Kauf von R404A vermeiden?

Ein erheblicher Teil der bei behördlichen Kontrollen festgestellten Verstöße betrifft Dokumentations- und Rückverfolgungsmängel bei Kältemitteln, nicht die Verwendung des falschen Gases: In Frankreich machten solche Mängel 2024 rund 30 % der festgestellten Verstöße aus (DGPR, 2024). Das sind die häufigsten Fehler aus der Praxis.

1. Bestellung ohne Prüfung des Gültigkeitsdatums der Zertifizierung

Die Zertifizierung ist meist mehrere Jahre gültig. Viele Fachbetriebe übersehen das Ablaufdatum und stehen genau dann ohne Möglichkeit da, wenn sie dringend eine Flasche brauchen. Lösung: Setzen Sie sich eine Erinnerung 3 Monate vor Ablauf und stoßen Sie die Verlängerung sofort an.

2. Annahme einer Flasche ohne Kennzeichnung „regeneriert“

Fehlt auf dem Etikett der ausdrückliche Vermerk, die Adresse der Aufbereitungsanlage und die Chargennummer, ist die Flasche nicht konform. Und Sie zahlen im Zweifel das Bußgeld, nicht der Lieferant. Verweigern Sie die Annahme, wenn diese Angaben fehlen.

3. Vorgeschriebene Rückgewinnungsnachweise vergessen (z. B. Frankreichs BSFF über TrackDéchets)

Der Interventionsschein deckt die reine Wartung ab. Sobald jedoch Kältemittel aus dem Kreislauf entnommen wird, ist zusätzlich ein Rückgewinnungsnachweis erforderlich, in Frankreich das BSFF auf TrackDéchets. Viele Fachbetriebe füllen nur den Interventionsschein aus. Das reicht nicht, und die Sanktionen für fehlende Nachweise über gefährlichen Abfall können erheblich ausfallen.

4. Flaschen bei Wareneingang nicht wiegen

Das auf dem Etikett angegebene Nettogewicht und das tatsächliche Gewicht der Flasche müssen übereinstimmen. Eine deutliche Abweichung kann auf ein Qualitätsproblem oder eine bereits angebrochene Flasche hindeuten. Wiegen Sie systematisch und vermerken Sie das Gewicht in Ihrem Register.

5. Verwechslung von „recycelt“ und „regeneriert“ beim Kauf

Recyceltes Kältemittel (nur grob gefiltert) darf ausschließlich vom selben Betreiber oder dessen Beauftragten verwendet werden. Es wird nicht in Flaschen in Verkehr gebracht. Bietet ein Verkäufer „recyceltes“ R404A in Flaschen an, ist das ein Warnsignal. Was Sie beim Händler in Flaschen kaufen, ist zwangsläufig regeneriert.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Sanktionen für F-Gas-Verstöße werden auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt und können empfindlich ausfallen. In Deutschland etwa drohen Bußgelder bis zu 50.000 € nach ChemKlimaschutzV/ChemG (siehe unseren Leitfaden zur F-Gas-Konformität in Deutschland). Zur Veranschaulichung zeigt die folgende Tabelle Frankreichs abgestuften Sanktionsrahmen als Beispiel.

Frankreichs Sanktionsrahmen (Beispiel)

Das französische Umweltgesetzbuch (Code de l’environnement) sieht abgestufte Sanktionen je nach Schwere des Verstoßes vor, von der einfachen Ordnungswidrigkeit bis zur Freiheitsstrafe (Legifrance, Art. R543-122 bis R543-123).

VerstoßKlasseBußgeldNebenstrafe
Kauf von Kältemittel ohne ADC3. Klasse450 €Beschlagnahme des Kältemittels
Intervention ohne ADC5. Klasse1.500 €Verdoppelung bei Wiederholung
Einsatz von R404A-Neuware bei der WartungStraftatbestandbis zu 75.000 €2 Jahre Freiheitsstrafe
Fehlende Nachweisdokumente (BSFF/Register)Straftatbestandbis zu 75.000 €2 Jahre Freiheitsstrafe
Keine Datafluides-MeldungVerwaltungsrechtlichAussetzung der ADCTätigkeitsverbot

Sollten Sie schon jetzt auf eine Alternative zu R404A umsteigen?

Regeneriertes R404A bleibt bis 2030 verfügbar, doch sein Preis dürfte weiter steigen, je stärker die HFKW-Quoten schrumpfen: Zwischen 2029 und 2030 ist ein Rückgang der Quoten um 57 % vorgesehen (Dalkia Froid Solutions, 2024). Für Anlagen, die ohnehin erneuert werden müssen, existieren die Alternativen bereits.

R449A (GWP 1.397) und R448A (GWP 1.387) setzen sich als direkte Nachfolger von R404A in gewerblichen Kälteanlagen durch und bieten vergleichbare Energieeffizienz bei einem um mehr als 64 % reduzierten GWP (ABCClim, 2025). Für Neuanlagen stellen R290 (Propan, GWP 3) und R744 (CO2, GWP 1) die langfristigen Lösungen dar.

Für bestehende Anlagen ist die pragmatische Strategie, vorerst mit regeneriertem R404A weiterzuarbeiten und parallel den Umstieg zu planen. Ein eigener Vergleichsleitfaden zu R404A-Alternativen ist für unseren Blog in Vorbereitung.

Häufig gestellte Fragen

Darf man 2026 noch R404A-Neuware kaufen?

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 ist R404A-Neuware (GWP 3.922) EU-weit für die Wartung und Instandhaltung von Kälteanlagen verboten, gemäß Artikel 13§3 der Verordnung (EU) 2024/573. Nur regeneriertes oder recyceltes R404A bleibt bis zum 31. Dezember 2029 legal erhältlich.

Was kostet eine Flasche regeneriertes R404A 2026?

Auf dem französischen Markt liegt der Preis einer 10-kg-Flasche regeneriertes R404A je nach Anbieter zwischen 446 und 499 €, also etwa 45 bis 50 €/kg (EuroRefrigerant, 2026). Das ist ein Beispielwert; genaue Zahlen für Deutschland und die EU finden Sie in unserem R404A-Preis-Leitfaden 2026. Die Preise sind seit 2023 durch die sinkenden HFKW-Quoten spürbar gestiegen.

Was droht, wenn man R404A ohne gültige F-Gas-Zertifizierung kauft?

Die Sanktionen legt jeder Mitgliedstaat selbst fest. In Frankreich ist der Kauf ohne ADC eine Ordnungswidrigkeit 3. Klasse mit 450 € Bußgeld, eine Intervention ohne Zertifizierung kostet 1.500 € und verdoppelt sich bei Wiederholung. In Deutschland drohen nach ChemKlimaschutzV und ChemG Bußgelder bis zu 50.000 €. In jedem Fall trägt der Betreiber, nicht nur der Techniker, das Haftungsrisiko.

Welche Nachweisdokumente sind bei einer R404A-Intervention nötig?

EU-weit müssen Interventionen an Kältemittelkreisläufen mindestens 5 Jahre dokumentiert werden (Verordnung (EU) 2024/573, Art. 7). Die konkreten Formulare unterscheiden sich je Land: In Frankreich sind das der CERFA 15497 plus, bei Rückgewinnung, das BSFF über TrackDéchets und das Anlagenregister. In Deutschland läuft die Rückverfolgung zurückgewonnenen Kältemittels unter anderem über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV).

Wird R404A ab 2030 komplett verboten?

Ja, ab dem 1. Januar 2030 darf auch regeneriertes R404A EU-weit nicht mehr für die Wartung verwendet werden. Betreiber müssen ihre Anlagen dann auf ein Kältemittel mit niedrigerem GWP umstellen (R449A, R448A) oder auf natürliche Lösungen mit CO2 oder Propan.

Wie sichern Sie Ihren nächsten R404A-Kauf ab?

R404A 2026 zu kaufen, ist möglich. Aber nur innerhalb eines strikten regulatorischen Rahmens. Das Wichtigste im Überblick:

  • Gültige F-Gas-Zertifizierung: Prüfen Sie das Ablaufdatum und stoßen Sie die Verlängerung 3 Monate im Voraus an; für Deutschland siehe unseren Leitfaden zur F-Gas-Konformität in Deutschland
  • Nur regeneriertes R404A: Neuware ist seit Januar 2025 verboten
  • Zertifizierter Lieferant: Kennzeichnung „regeneriert“ + Adresse der Anlage + Chargennummer
  • Vollständige Rückverfolgbarkeit: vorgeschriebene Interventions- und Rückgewinnungsnachweise gemäß den Vorgaben Ihres Landes
  • Jahresmeldung: gemäß der Frist Ihres Landes, in Frankreich vor dem 31. Januar

Das Zeitfenster schließt sich: Regeneriertes R404A bleibt bis 2030 verfügbar. Planen Sie bis dahin Ihren Umstieg auf Kältemittel mit niedrigerem GWP. Das ist eine Investition, keine Last.

Vertiefen Sie das Thema mit unserer detaillierten Analyse zur Rechtslage von R404A 2026 und unserem R404A-Preisvergleich 2026.

Hinweis: Bußgeldbeträge, Preise und Verfahren sind Richtwerte und können sich mit der Gesetzgebung ändern. Prüfen Sie stets die amtlichen Texte und wenden Sie sich vor jeder Maßnahme an eine zugelassene Zertifizierungsstelle bzw. Ihre zuständige nationale Behörde.

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